Die homöopathische Behandlung ist eine ganzheitliche und individualisierte Methode und ist dadurch oft alleine oder zusammen mit schulmedizinischen Maßnahmen erfolgreich. Sie ist relativ zeitaufwendig, ein Aufwand der sich lohnt, der allerdings auch honoriert werden muss.
Eine zunehmende Zahl von gesetzlichen Krankenkassen (die meisten Betriebskrankenkassen und v.a.) bezahlen inzwischen die homöopathischen Leistungen qualifizierter Ärzte (unsere Praxis in Pödeldorf bei Bamberg gehört selbstverständlich dazu) im Rahmen der integrierten Versorgung. Eine genaue Liste der teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der Website des Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ):https://www.dzvhae.de oder fragen Sie nach der Liste in unserer Anmeldung.
Einige – nicht an dem Versorgungsvertrag teilnehmende - gesetzliche Krankenkassen – erstatten zumindest einen Teil der anfallenden Kosten (DAK, Bosch BKK).
Für alle Patienten, deren gesetzliche KK die Kosten nicht vollständig übernimmt oder die privat versichert sind, gilt für die Abrechnung die private Gebührenordnung (GOÄ). Dort gibt es spezielle Abrechnungsziffern für die Erst- und Folgeanamnese, es können zusätzlich Beratungs- und Untersuchungsziffern zum Ansatz gebracht werden.
Für den Fall, dass Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, sollten Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Diese Kosten müssen Sie dann selbst tragen, bedenken Sie dabei aber, dass die hochqualifizierte homöopathische Behandlung nicht rein symptomatisch auf die Krankheit einwirkt, sondern neben den Symptomen immer auch den Gesamtorganismus behandelt und stets versucht das Niveau Ihrer Gesundheit auch auf Dauer zu heben. Sie können sich für den jetzigen Zeitpunkt und für die Zukunft einen großen Dienst erweisen, wenn Sie sich zu einer homöopathischen Behandlung entschließen.
Im Dezember 2014
Jorgos Kavouras